Landesstraße B74 in Österreich | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Basisdaten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenbeginn: | Kreisverkehr Gralla | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenende: | Kreisverkehr Fuchswirt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtlänge: | 32,79 km | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenverlauf
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Die Sulmtal Straße (B 74) ist eine Landesstraße in Österreich. Sie verbindet auf einer Länge von 32,79 km die südsteirischen Bezirksstädte Leibnitz und Deutschlandsberg, die Straße verläuft dabei stets durch das Sulmtal.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Straße von Leibnitz über Gleinstätten, Wies, Eibiswald und Mahrenberg wurde durch das Gesetz vom 3. Oktober 1868 den Bezirksstraßen I. Klasse zugerechnet.[1] Seit dem 1. April 1938 werden die Bezirksstraßen I. Ordnung in der Steiermark als Landesstraßen geführt.[2]
Die Sulmtal Straße gehörte seit dem 1. Jänner 1973 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich[3], ehe sie (wie alle anderen Bundesstraßen B) im Jahr 2002 in die Kompetenz des Landes übergeben wurde. Sie wird seither als Straße mit Vorrang geführt, die Bezeichnung "B74" bleibt als Anlehnung an die Vergangenheit als Bundesstraße erhalten, auch wenn die Sulmtalstraße nunmehr als Landesstraße gilt. Im lokalen Sprachgebrauch wird sie dennoch nach wie vor fälschlicherweise als "Bundesstraße" bezeichnet.
Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gesetz vom 3. Oktober 1868, giltig für das Herzogthum Steiermark, womit die Bezirksstraßen I. Classe bestimmt werden. LGBl. Nr. 14/1868.
- ↑ Gesetz über die öffentlichen Straßen mit Ausnahme der Bundesstraßen (Landes-Straßenverwaltungsgesetz). LGBl. Nr. 20/1938, § 59 Abs. 2(b).
- ↑ Kundmachung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 13. Mai 1974 gemäß § 33 Abs. 4 des Bundesstraßengesetzes 1971 hinsichtlich des Landes Steiermark, BGBl. Nr. 310/1974.